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1989 setzte die GVAgrar durch,
dass das Monopol der vom jeweiligen Bundesland getragenen Siedlungsgesellschaften gebrochen wurde.

Der Weg über diese Monopolisten
war zuvor die einzige Möglichkeit,
wie investitionsbereite Landwirte einzelbetriebliche Fördermittel
beantragen konnten.

Dank dem Einsatz der GVAgrar,
die in dieser Sache bis vor das
Bundesverwaltungsgericht ging,
sind diese Zeiten vorbei.

Das Urteil erregte bundesweites
Aufsehen. Endlich ist der Landwirt in der
Lage frei zu wählen, wen er mit der Betreuung seines Förderantrags beauftragen will.

Seitdem ist die GVAgrar eine bundesweit
anerkannte Sachverständige im Rahmen der Agrarinvestitionsförderung, die über eine Zulassung in neun Bundesländern verfügt.

Durch ihre langjährige Arbeit kann sie auf eine
umfassende, stetig wachsende Erfahrungen, sowie auf ein großes landesspezifisches Detailwissen zurückgreifen.

Die Mitarbeiter der GVAgrar sind gleichzeitig Mitinhaber des Unternehmens, was eine besonders hohe Motivation gewährleistet,
die der Kundenbetreuung zugute kommt.

Sie sind spezialisiert auf gezielte
Antragsstellung und -bearbeitung,
kompetente Betreuung während der
Umsetzung der Fördermaßnahme und
saubere Führung und Erstellung eines
prüfungsfähigen Verwendungsnachweises.

Die GVAgrar setzt sich als einziges Unternehmen bundesweit für wettbewerbsfähige Wachstumsbetriebe ein.
Kompromisslos werden die Förderkonzepte gestaltet und zur Bewilligung gebracht.

Den Strukturwandel begleitet die GVAgrar
durch die angegliederte Hofbörse und durch zielgerichtete Unterstützung bei Betriebsaufgaben und -erweiterungen.