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Dank dem Einsatz der GVAgrar, die in dieser Sache bis vor das Bundesverwaltungsgericht ging, sind diese Zeiten vorbei.
Das Urteil erregte bundesweites Aufsehen. Endlich ist der Landwirt in der Lage frei zu wählen, wen er mit der Betreuung seines Förderantrags beauftragen will.
Seitdem ist die GVAgrar eine bundesweit anerkannte Sachverständige im Rahmen der Agrarinvestitionsförderung, die über eine Zulassung in neun Bundesländern verfügt.
Durch ihre langjährige Arbeit kann sie auf eine umfassende, stetig wachsende Erfahrungen, sowie auf ein großes landesspezifisches Detailwissen zurückgreifen.
Die Mitarbeiter der GVAgrar sind gleichzeitig Mitinhaber des Unternehmens, was eine besonders hohe Motivation gewährleistet, die der Kundenbetreuung zugute kommt.
| Sie sind spezialisiert auf gezielte Antragsstellung und -bearbeitung, kompetente Betreuung während der Umsetzung der Fördermaßnahme und saubere Führung und Erstellung eines prüfungsfähigen Verwendungsnachweises.
Die GVAgrar setzt sich als einziges Unternehmen bundesweit für wettbewerbsfähige Wachstumsbetriebe ein. |