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Wer kann eine Förderung beantragen?





Eine Förderung beantragen können Unternehmen, deren Umsatzerlöse in landesspezifisch bestimmter Höhe aus der Gewinnung von pflanzlichen oder tierischen Erzeugnissen durch Bodenbewirtschaftung oder durch mit Bodenbewirtschaftung verbundene Tierhaltung bestehen und die in § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte genannte Mindestgröße erreichen bzw. überschreiten.