Die Bundesländer haben nach dem Grundgesetz die Berechtigung, die Agrarinvestitionsförderung landesspezifisch zu gestalten
Außerdem legt die EU unterschiedliche Fördergebiete fest, die bestimmte Suventionswerte zementieren
Dazu kommt, dass die zuständigen Agrarministerien der Bundesländer den verschiedenen politischen Parteien angehören
Dies alles hat zur Folge, dass die Wertigkeit der Landwirtschaft und die Entwicklung des ländlichen Raumes individuell gesehen wird
Mit der weiteren Folge, dass die Agrarinvestitionsförderung in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich von der Sache und von der Form gesehen wird